Güterrecht und Zugewinnausgleich in Unternehmerehen

Für Freiberufler und Unternehmer stellen sich besondere Herausforderungen in der Gestaltung des ehelichen Güterrechtes und der Erbfolge einerseits, den Erfordernissen des Unternehmens andererseits. Das Unternehmen soll auch bei Trennung, Scheidung oder im Erbfall funktionsfähig bleiben. Dies erfordert manchmal Modifikationen des ehelichen Güterrechtes entweder durch Gütertrennung oder eine Modifikation der Zugewinngemeinschaft. Jede Veränderung der „Gleichheit“ hat andererseits Rückwirkung auf die Gleichberechtigung und gleiche Teilhabe in der Ehe und auf die persönlichen Beziehungen der Ehegatten und sollte daher an anderer Stelle einen Ausgleich erfahren.

Ich berate Sie gerne zu maßgeschneiderten Lösungen, die zu Ihren besonderen Verhältnissen passen. Gerne können wir die Auswirkungen auf Ihr Familiensystem und Ihr Firmensystem in die Beratung einbeziehen.

Wenden Sie sich auch gerne an mich, wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin einen Ehevertrag möchten und Sie daher Beratung benötigen.