Mein Arbeitschwerpunkt als Anwältin ist seit 1985 im Familien- und Erbrecht. Seit 1998 bin ich Fachanwältin für Familienrecht und nehme regelmäßig in überdurchschnittlichem Umfang an fachlichen Weiterbildungen auf hohem Niveau teil.
Ich berate Sie umfassend über alle Rechtsfragen in familiären Konflikten und bei der Vorsorge für Trennung, Krankheit, Tod. Ich begleite Sie durch den gesamten Veränderungsprozess bei Trennung und Scheidung oder einer Erbauseinandersetzung im Todesfall. Wenn Sie möchten, können Sie von meinen zusätzlichen Erfahrungen aus psychotherapeutischer Weiterbildung, Mediation und Systemaufstellungen profitieren, um das Für und Wider einer streitigen Auseinandersetzung gegen andere Wege zu einer guten Lösung abzuwägen. Mein Maßstab ist das umfassend verstandene Interesse meiner MandantInnen an nachhaltiger Konfliktlösung (s. Konfliktbewältigung). Ist eine streitige Auseinandersetzung notwendig, stehe ich Ihnen in Verhandlungen und vor Gericht kompetent, fair und engagiert zur Seite.
Die Kosten errechnen sich je nach Vereinbarung entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abhängig vom Gegenstandswert der Streitsache, oder nach einem individuell vereinbarten Honorar.
Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein.